Wo beantrage ich den Erbschein?
Wenn Sie einen Erbschein beantragen möchten, haben Sie hierfür zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie den Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, zum anderen beim Notar. Maßgebend dafür, wo die Beantragung stattfindet, ist der letzte Wohnort des Erblassers.
Antrag beim zuständigen Nachlassgericht stellen
Nach dem Erbrecht in Deutschland ist nämlich das Nachlassgericht in dem Bezirk zuständig, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gewohnt hat. Sie können entweder selbst beim Nachlassgericht den Erbschein beantragen oder, wie bereits erwähnt, über einen Notar. Dies empfiehlt sich vor allem dann, wenn Sie möglichst wenig Stress mit dem Erbscheinsantrag haben möchten. Zusätzlich ist es in bestimmten Fällen empfehlenswert, einen unserer Anwälte für Erbrecht in Berlin, München, Hamburg, Leipzig oder Dortmund hinzuzuziehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es Erbstreitigkeiten gibt oder Sie allgemein Fragen zum Nachlassverfahren haben.
Wer einen Erbschein beantragen möchte, muss einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht stellen. Dies kann entweder persönlich geschehen oder bei einem Notar in Auftrag gegeben werden. Wenn Sie sich entschließen, den Erbschein persönlich zu beantragen, empfiehlt es sich, beim Nachlassgericht einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie den Erbschein nicht über einen Notar beantragen, ist es in jedem Fall erforderlich, dass Sie persönlich beim Nachlassgericht erscheinen.
Dies ist deswegen der Fall, weil Sie Ihre Angaben unter Umständen eidesstattlich versichern müssen. Bevor Sie den Erbschein beantragen, sollten sie zunächst alle notwendigen Unterlagen für den Erbscheinsantrag zusammenstellen. Wenn sie Fragen haben oder beim Erbscheinsantrag Hilfe benötigen, können Sie auch Ihren Rechtsanwalt für Erbrecht um Hilfe bitten und sich beraten lassen. Den passenden Erbrechtsexperten in Ihrer Region finden Sie in unserer Anwaltssuche auf Erbrechtsinfo.com.
Wie lange dauert ein Erbscheinsantrag?
Die Dauer des Erbscheinsantrags ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In der Regel beträgt sie nur wenige Wochen. Der Erbschein wird Ihnen nach dem Erbscheinsantrag per Post zugesandt. In manchen Fällen kann der Erbscheinsantrag aber auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dies ist abhängig davon, wann Sie den Erbschein beantragen. Sind beispielsweise gerade Ferien oder sind viele Mitarbeiter im Urlaub, kann die Dauer des Antrags länger sein als wenige Wochen. Grundsätzlich beschleunigen können Sie den Prozess, wenn Sie beim Erbschein beantragen bereits alle wichtigen Unterlagen zusammen haben.
Was kostet einen Erbscheinsantrag?
Die Erbschein beantragen Kosten sind abhängig davon, wie hoch der Nachlasswert ist. Als Basis für die Berechnung dient das Gerichts und Notarkostengesetz (GNotKG). In diesem wird detailliert aufgelistet, welche Gebühren in welchem Fall fällig werden. Die Erbschein beantragen Kosten belaufen sich hierbei auf einen einfachen Gebührensatz. Wie hoch dieser Gebührensatz in Abhängigkeit von der Höhe des Nachlasswertes ist, können Sie der untenstehenden Tabelle entnehmen. Zusätzliche Erbschein Kosten entstehen für den Notar. Für die Beglaubigung und Prüfung Ihres Erbscheinsantrags fällt zusätzlich eine einfache Gebühr an.
Wonach richten sich beim Erbschein die Gebühren?
Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Nachlasswertes. Dabei fällt nicht nur eine Erbscheingebühr an, sondern zusätzlich eine für die Beglaubigung durch den Notar:
Nachlasshöhe in € | Notarkosten in € | Erbschein Kosten in € | Gesamtkosten in € |
500 | 15 | 15 | 30 |
1.000 | 19 | 19 | 38 |
5.000 | 45 | 45 | 90 |
10.000 | 75 | 75 | 150 |
19.000 | 99 | 99 | 198 |
25.000 | 115 | 115 | 230 |
50.000 | 165 | 165 | 330 |
110.000 | 273 | 273 | 546 |
200.000 | 435 | 435 | 870 |
500.000 | 935 | 935 | 1.870 |
1.000.000 | 1.735 | 1.735 | 3.470 |
1.500.000 | 2.535 | 2.535 | 5.070 |
Risiken beim Erbscheinsantrag
Wenn sie einen Erbschein beantragen möchten, sollten Sie in jedem Fall nur korrekte Angaben machen. Wer beim Erbscheinsantrag beispielsweise gefälschte Testamente einreicht oder bewusst falsche Angaben macht, hat mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen. Diese können unter Umständen und je nach Schwere sehr unangenehm sein.
Strafrechtliche Verurteilung
Jeder, der einen Erbschein beantragt, muss alle seine Angaben mit einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigen. Entspricht die eidesstattliche Versicherung nicht der Wahrheit, muss man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Lügen lohnt sich hier also keinesfalls. Das Nachlassgericht kann allerdings auf die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verzichten.
Schadensersatz
Wer beim Erbscheinsantrag falsche Angaben macht, der schadet den tatsächlichen Erben. Selbstverständlich ist man in einem solchen Fall zu Schadensersatz verpflichtet. Je nach Schwere des Falls können die Schadenersatzforderungen einen in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen und ein gerichtliches Strafverfahren zur Folge haben.
Erbunwürdigkeit
Falsche Angaben beim Erbschein beantragen dienen meist dazu, sich einen Vorteil zu verschaffen oder sich ein Erbe zu erschleichen. Wer dies tut, kann unter Umständen für erbunwürdig erklärt werden. So kann es sein, dass man selbst als gesetzlicher Erbe seinen Erbanspruch verliert und nicht einmal Anspruch auf einen Pflichtteil hat.